Echte Demokratie gibt
den Bürgern neben Wahlen die Möglichkeit, über einzelne,
besonders weitreichende oder umstrittene Themen, direkt, das heißt
über Bürgerentscheide mitzubestimmen.
Diese Praxis hat sich in anderen Ländern, wie beispielsweise
der Schweiz, aber auch in einigen Bundesländern, wie in Bayern,
in der Vergangenheit bewährt.
Wir fordern diese Rechte auch
für Baden-Württemberg!
Wir unterstützen deshalb die parteiübergreifende
Bürgerinitiative "Mehr Demokratie e.V." in ihrem
Bemühen, den Bürgern in Baden-Württemberg diese bisher
vorenthaltenen demokratischen Rechte zu erstreiten - auch nach der Ablehnung des Volksbegehrens durch das Innenministerium.
Das vom Innenministerium mit fadenscheinigen Argumenten abgelehnte
Volksbegehren sah unter anderm vor:
- Einführung des Mehrheitsprinzips
bei kommunalen Bürgerentscheiden! Die bisherige Rechtslage,
wonach Stimmenthaltungen bis zu einem gewissen Grad (d.h. bei
einer Wahlbeteiligung von unter 60 Prozent) quasi als Neinstimmen
(gegen die Initiatoren eines Bürgerbegehrens) gewertet werden,
ist undemokratisch. Schließlich zählen bei Wahlen -
vom Bundestag bis zum Gemeinderat oder Bürgermeister - ebenfalls
nur die abgegebenen Stimmen. Würden hier Enthaltungen ebenfalls
als Neinstimmen gezählt, hätte heute manche Gemeinde
in Baden-Württemberg keinen beschlußfähigen Gemeinderat!
- Einführung von Bürgerentscheiden
auch auf Landkreisebene
- Ausdehnung des Themenkatalogs, über
den überhaupt Bürgerentscheide stattfinden können.
Nach der heutigen Rechtslage sind selbst Abstimmungen beispielsweise
über die Einführung einer Tempo-30-Zone in einem Wohngebiet
nicht zulässig.
- Schutz vor der Schaffung nicht umkehrbarer
Fakten durch den Gemeinderat, sobald die Initiatoren eines
Bürgerbegehren eine gewisse Anzahl von Unterschriften gesammelt
haben. Nur so kann verhindert werden, dass eine Abstimmung, selbst
wenn sie im Sinne der Initiatoren ausgeht, erfolglos bleibt, weil
die zwischenzeitlich vom Gemeinderat eingeleiteten Schritte eine
Umkehr nicht mehr oder nur unter erheblichen Aufwand ermöglichen.
Eine solche Schutzwirkung - laut Innenministerium verfassungswidrig
- wurde in Hessen sogar von Gerichten eingefordert!
(siehe dazu auch die Presseberichte vom
23. Januar 2000, 2.
April 2000 und 3.
Dezember 2001)
|