Über 40 Jahre Sozialpolitik auf Kosten von
Eltern und Kindern - diese Rechnung ging nicht auf! Die Folgen davon:
Verarmung von Familien (dazu zählen nach unserem Verständnis
auch Alleinerziehende mit ihren Kindern), Zunahme von Sucht und
Jugendkriminalität, steigende Soziallasten und auch dadurch
immer mehr Arbeitslose ... und so weiter und so fort ...!
Auch das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil
vom 3. April 2001 diese Situation angeprangert und eine rasche gesetzliche
Abhilfe gefordert. Mit diesem Urteil wird die Position der ödp
im Wesentlichen bestätigt.
In dem Urteil stellte das BVG fest, dass die Nichtberücksichtigung
der Kindererziehungsleistung bei der Beitragsbemessung zur Pflegeversicherung
verfassungswidrig ist. Das wurde damit begründet, dass die
Pflegeversicherung im Umlageverfahren finanziert wird, d.h. auf
der Erziehung einer nachfolgenden Generation aufbaut. Dieses Urteil
hat aber weit über die Pflegeversicherung hinaus gehende Konsequenzen.
Das Gericht machte ausdrücklich deutlich, dass Entsprechendes
auch für andere umlagefinanzierte soziale Sicherungssyteme
gilt. Damit können nur die Renten- und die Krankenversicherung
gemeint sein.
Die wichtigsten Ursachen dieser Entwicklung sind
schnell aufgezählt:
- Kinder kosten Geld - viel Geld. Dieses Geld muß heute
überwiegend von den Eltern aufgebracht werden. Da meist ein
Elternteil der Kinder wegen ganz oder teilweise auf ein eigenes
Einkommen verzichtet, bedeutet die Entscheidung für Kinder:
steigende Ausgaben bei gleichzeitig sinkenden Einnahmen. Dies
vergrößert die Kluft zwischen Kinderlosen und Familien
und führt Kindererziehende vielfach zur Verarmung und sozialem
Abstieg. Kinder sind heute das größte Armutsrisiko,
noch vor Arbeitslosigkeit oder Schicksalsschlägen.
- Kinder machen Arbeit und kosten Zeit - viel Zeit. Diese für
die Gesellschaft unverzichtbare und wertvolle Erziehungsleistung
erbringen die Eltern, in der Regel hauptsächlich die Mütter,
ohne gesellschaftliche Anerkennung und Gegenleistung. Einzig die
außerfamiliäre Erziehungsleistung in Kindertagesstätten
und -gärten wird von der Gesellschaft finanziell honoriert,
was eine nicht zu rechtfertigende Herabsetzung der elterlichen
Erziehungsarbeit bedeutet - auch bezüglich der sozialen Anerkennung.
- Kinderlose haben ein höheres Einkommen als Eltern - ein
viel höheres. Da sich die Höhe der Altersrente an diesem
Einkommen orientiert, und die Lebensleistung der Kindererziehung
weitgehend ausklammert, bekommen Kinderlose im Alter eine deutlich
höhere Rente. Mit anderen Worten: Die Eltern erbringen die
Investitionen (Geld und Zeit) für die Kinder - und die Kinderlosen
erhalten im Alter den größten Teil der Dividende. Dies
ist wahrlich keine faire Rollenverteilung!
Die ödp fordert deshalb eine grundlegend
neue Familien- und Rentenpolitik, welche nicht nur die Symptome
leicht korrigiert, sondern die Ursachen angeht:
- Einführung eines echten Familienlastenausgleichs, der diesen
Namen auch verdient, durch eine Kombination durch Kindergeld und
Kinderfreibetrag, der die Familien von der Hälfte (derzeit
ca. 460 DM im Monat) der durchschnittlichen Kinderkosten entlastet.
- Einführung eines Erziehungsgehalts, das sich am Zeitaufwand
für Kinder und am Durchschnittslohn für Arbeitnehmer
orientiert.
- Einführung eines Rentenkonzepts auf drei Säulen:
- Absenkung der Rentenansprüche aus Erwerbstätigkeit
- Kompensation durch ergänzende Ansprüche aus Elternschaft
- Kompensation durch Kapitalrenten bei lebenslang kinderlosen
Personen
(Siehe auch die Pressemitteilungen vom 30.
Januar 2001, 23.September
1998 und
8.Dezember 1997 sowie die Leserbriefe vom 20.
Juli 2000, 21. August
2000, 30.
September 2000 und
15.November 2000) |