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Petition zur Änderung der gesetzlichen Vorschriften zur Parteienfinanzierung Sehr geehrte Mitglieder des Bundestags! Anlässlich der aktuellen Diskussion um die Parteienfinanzierung bitten wir Sie, das folgende Gesetz zur Änderung des Parteiengesetzes zu beschließen: Artikel 1 - Änderung des Parteiengesetzes § 25 des Gesetzes über die politischen Parteien (Parteiengesetz) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Januar 1994 (BGBl. I, S. 149), zuletzt geändert durch Artikel I Siebtes Änderungsgesetz vom 19. Februar 1999 (BGBl. I, S. 146), wird wie folgt geändert:
Artikel 2 - Inkrafttreten Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündigung in Kraft.
Begründung: Die Unregelmäßigkeiten, die derzeit bei der Rechnungslegung und dem Finanzgebahren der CDU an das Licht der Öffentlichkeit treten, machen u. E. eine Neufassung der Vorschriften zur Parteienfinanzierung unbedingt erforderlich. Diese Neufassung sollte sicher stellen, dass die Unanhängigkeit der politischen Parteien gegenüber ihren Spendern gewahrt bleibt. Es gilt also, die Käuflichkeit von Parteien durch die vorgeschlagene Gesetzesänderung zu verhindern. Wir sind der Auffassung, dass bei Spenden von Unternehmen und Verbänden (juristischen Personen) stets mit hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen ist, dass sie eigentlich in Erwartung eines bestimmten wirtschaftlichen oder politischen Vorteils gewährt werden, was ja bereits in der derzeitigen Fassung des Parteiengesetzes verboten ist und die Pflicht zur Weiterleitung einer solchen Spende nach sich ziehen muss. In Anbetracht der Tatsache, dass bei zahlreichen Spenden von Unternehmen und Verbänden davon auszugehen ist, dass sie in Erwartung eines solchen Vorteils gewährt werden, ohne dass dies unzweifelhaft erkennbar wird, schlagen wir hier die sicherere Variante vor, und fordern, Spenden von juristischen Personen an Parteien grundsätzlich zu verbieten. Politische Parteien sind eine Interessenvertretung von Bürgerinnen und Bürgern und sollten daher neben der staatlichen Teilfinanzierung ausschließlich von diesen finanziert werden. Die Ökologisch-Demokratische Partei geht hier seit vielen Jahren mit gutem Beispiel voran und lehnt satzungsmäßig verankert Spenden von juristischen Personen in jedem Fall ab. Aber auch eine zu große Abhängigkeit einer Partei von einem einzelnen Bürger sollte vermieden werden. Grundsätzlich sollte daher nicht ein einzelner Bürger kraft eines großen Vermögens in der Lage sein, zu einem entscheidend größeren Einfluss auf politische Parteien zu gelangen als seine Mitbürger. Wir halten es daher für erforderlich, den Gesamtspendenbetrag eines Bürgers an eine Partei zu begrenzen und schlagen hierfür als Obergrenze 20.000 DM pro Jahr vor. Ähnliche Regelungen wie die von uns vorgeschlagenen finden Sie auch in anderen Ländern. In Frankreich beispielsweise gab es in der Vergangenheit ebenfalls Unregelmäßigkeiten in der Parteienfinanzierung. Anders als in Deutschland hat der Gesetzgeber dort reagiert und Spenden von Unternehmen generell verboten. Spenden von Privatpersonen sind auf höchstens 50.000 FF (ca. 15.000 DM) pro Jahr und Person begrenzt worden. Wir sind uns bewusst, dass unser Vorschlag nur ein Anfang zur Lösung der Problematik der Parteienfinanzierung sein kann. Bundestagspräsident Wolfgang Thierse hat in einem Spiegel-Interview (Ausgabe vom 27.12.99) den Vorschlag, Firmenspenden an Parteien zu verbieten, abgelehnt: "Dieser Vorschlag ist ein Schnellschuss, der die Transparenz nur verschlechtern würde. Dann würden nicht mehr Firmen, sondern in deren Auftrag Einzelpersonen spenden. In den öffentlich einsehbaren Berichten der Parteien würden die Firmen nicht mehr auftauchen - und ein großes Rätselraten würde beginnen, wer hinter welchem Spender steckt." Dieser Sicht der Dinge möchten wir hier entschieden widersprechen: Selbstverständlich kann es immer nur ein erster Schritt sein, eine als problematisch erkannte Spendenpraxis durch die Änderung der rechtlichen Vorschriften zu verbieten.Danach kann es ggf. erforderlich sein, in einem zweiten Schritt zu prüfen, was getan werden muss, um die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften in der Praxis zu gewährleisten. Man kann jedoch den zweiten Schritt nicht vor dem ersten tun. Was den zweiten Schritt anbelangt, ist es u. E. angebracht, die Gesetzeslage so zu ändern, dass schwerwiegende Verstöße gegen die einschlägigen Vorschriften des Parteiengesetzes auch zu persönlichen Konsequenzen für die verantwortlichen Parteipolitiker führen - und nicht nur die betroffene Partei als Ganze die Leid tragende ist, wie dies derzeit der Fall ist. Soweit der Bundestag hierzu nicht von sich aus die Initiative ergreift, werden wir auch hierzu eine Petition an diesen richten. Einstweilen bitten wir Sie, unseren obigen Vorschlag anzunehmen und so ein Stück weit zur Wiederherstellung des in letzter Zeit doch allzu arg gebeutelten Ansehens der Parteien und Politiker in unserem Lande beizutragen. |
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