+++ Pressebericht vom 25. März 1998 +++
ödp: mehr Schutz für Streuobstbestände
Die Ökologisch-Demokratische
Partei (ödp) setzt sich weiterhin für einen verstärkten Schutz
von Streuobstbeständen ein. Sie läßt sich darin auch nicht
von der zuständigen Ministerin Gerdi Staiblin abbringen, die die bestehende
gesetzliche Regelung für ausreichend ansieht und weitergehenden gesetzlichen
Schutz ablehnt.
Anlaß der Diskussion auf der letzten ödp-Kreisversammlung in Markdorf
gab das Antwortschreiben der Ministerin auf einen Brief der ödp vom Januar,
in dem der Kreisverband seine Forderung an die Ministerin gestellt hatte.
Vorausgegangen war eine Nacht- und Nebelaktion im Dezember, der 64 Streuobsthochstämme
in Waltenweiler zum Opfer gefallen waren. Diese Aktion beweist nach Auffassung
der ödp, ebenso wie die gesamte Entwicklung in den letzten Jahren, daß
von einem wirksamen, ausreichenden Schutz eben nicht gesprochen werden kann.
Folglich müssen dringend weitere Maßnahmen getroffen werden, um
den bedrohlichen Rückgang dieser für die Bodenseelandschaft so typischen
und für die Umwelt so wertvollen Restbestände aufzuhalten. Die ödp
kritisiert besonders die im Schreiben der Ministerin erkennbare Abwälzung
der Zuständigkeit - und damit auch der Verantwortung - auf die Kommunen,
die Streuobstbestände durch Ausweisung als Geschützte Grünbestände
schützen können. Mit dem gegenseitigen Hin- und Herschieben der
Verantwortung in dieser Frage zwischen Land und Gemeinden ist uns nicht geholfen,
stellte die ödp-Kreisvorsitzende Ruth Bärenweiler fest. Sie verwies
dabei auf einen Interessenkonflikt zwischen Naturschutz und Siedlungsentwicklung,
dem der
Naturschutz häufig zum Opfer fäIlt: Streuobstbestände liegen
zumeist siedlungsnah und sind allein deshalb schon oft als potentielles Bauland
in ihrem Bestand gefährdet. Aus diesem Grund fordert die ödp, den
Schutz der Streuobstbeständen nicht den Gemeinden zu überlassen,
sondern landesweit zu regeln. Vom Land erwartet die ödp neben direkten
Schutzmaßnahmen auch stärkere Hilfe für die betroffenen Landwirte
entsprechend ihrem tatsächlichen Aufwand für die Hochstammpflege
und damit die gebührende Anerkennung ihrer für Landschaft und Natur
so wichtige Leistung.
Unabhängig von
staatlicher Förderung ist der ödp bewußt: Streuobstbestände
können nur dauerhaft überleben, wenn auch eine Nachfrage nach den
darauf erzeugten Produkten besteht. Hier haben die Verbraucher eine Schlüsselstellung:
ein dauerhafter Schutz geht über den Markt, wie die stellvertretende
Kreisvorsitzende Monika Marschall-Büchele feststellte. Die ödp fordert
deshalb die Verbraucher auf, vertstärkt das von BUND und NABU initiierte
Apfelsaftprojekt durch Kauf von Saft aus Streuobstbeständen zu unterstützen
und damit ihren Beitrag zum Schutz der Umwelt zu leisten.