+++ Pressebericht vom 28. Juli 1999 +++
Planungsfall 7: ödp setzt weiter auf "0"-Variante
"Vielleicht setzt sich die Vernunft doch durch"
"Vielleicht setzt sich die Vernunft
doch noch durch" - mit diesen Worten kommentierte die Kreisvorsitzende
der Ökologisch-Demokratischen Partei (ödp) und Kreisrätin
Ruth Bärenweiler auf der letzten Kreisversammlung in Tettnang die
umstrittene Kreistagsentscheidung zum Planungsfall 7. Diese Hoffnung gründet
sich zum Teil auf die äußerst knappe Entscheidung mit 23 Befürwortern,
20 Gegenstimmen und 3 Enthaltungen.
In diesem Abstimmungsergebnis wird deutlich, daß sich allmählich
bei immer mehr Kreisräten die besseren Argumente doch durchzusetzen
scheinen und die Befürworter einer autobahnähnlichen Bundesstraße
am Bodensee keine absolute Mehrheit mehr haben. Angesichts der bereits
jetzt schon hohen Straßendichte im Bodenseekreis - sie liegt doppelt
so hoch wie der Landesdurchschnitt - und des geringen Anteils an Naturschutzflächen
- nur die Hälfte des Landesdurchschnitts - ist dies verständlich.
Die von der ödp favorisierte "0-Variante" - die sich hauptsächlich
auf den Ausbau bestehender Straßen konzentriert, aber auch eine
9,7 km lange Neubautrasse sowie einige Tunnellösungen beinhaltet,
wird von verschiedensten Seiten als gute Lösung bewertet: Sie kommt
mit deutlich weniger Flächenverbrauch aus, führt nicht zu weiterer
Zerschneidung der Bodenseelandschaft, ist umweltverträglicher, fordert
weniger Opfer unter den Landwirten und ist in Verbindung mit einem weiteren
Ausbau des Öffentlichen Personennahverkehrs eine wirklich zukunftsträchtige
Lösung, bei der es verhältnismäßig wenig Verlierer
gibt. Davon gibt es im Gegensatz dazu bei der Verwirklichung des Planungsfalls
7 umso mehr: die Natur, die Land- und Forstwirtschaft, erholungssuchende
Bürger, die vom Planungsfall 7 direkt betroffenen Gemeinden, denen
nach dem St.Floriansprinzip die Hauptlast zugeschoben wird und langfristig
auch der Tourismus am Bodensee und damit die seenahen Gemeinden direkt.
Heftige Kritik übte Ruth Bärenweiler an der Bündelung der
Grundsatzentscheidung für einen der Varianten mit der Entscheidung
über den Ausbau des sogenannten nachgeordneten Netzes mit der L205
und L207 zu einer einzigen Abstimmungsfrage, zumal der Ausbau dieser beiden
Straßen noch nicht bzgl seiner Umweltverträglichkeit geprüft
wurde.