Kreisverband Bodenseekreis
+++ Leserbrief vom 5.
Juli 2002
+++
zum
Stellenwert der Kindererziehung und Familienarbeit
Erwerbstätige
Mütter
- Wenn Mütter "wieder in den Beruf
einsteigen", sind sie erwerbstätig. Dann sind sie an der Wertschöpfung
für Wirtschaft und Gesellschaft tätig, haben Anspruch auf
Rente. Wenn eine Mutter fremde Kinder (mit-)betreut, auch. Wenn sie
als Erzieherin arbeitet, auch. Aber wenn sie 2, 3, 4 eigene Kinder betreut,
nicht! Da "arbeitet sie nicht", kriegt keinen Lohn, keine
Rente.
- Wieso denn nicht? Ist ihre Leistung bei eigenen
Kindern keine? Ist das kein "Beitrag", den sie der Allgemeinheit
dann erbringt? Ist Mütterarbeit "weniger wert" als "Fremdbetreuung"
in Tagesstätten und Krippen? Macht die Mutter jene Arbeit (Ganztagsjob)
nicht ebensogut, mit Herz, Verstand, Gefühl, Einsatz, individueller
Tagesplanung, Vollwertkost frisch auf den Tisch?
- Wenn Eltern abwesend sind, gibt es keine "Familien"
mehr. Wer seine Kinder ganztags "betreuen lässt", hat
sie wegorganisiert.
- Gebt den Eltern das Erziehungsgehalt, sozialabgabepflichtigen
Lohn, steuerpflichtig, mit Rentenanspruch.
- Wir Selbst-Erziehenden wollen frei wählen,
ob wir die Arbeit selbst tun oder sie delegieren an Dritte und selbst
".
Alles andere ist un-gerecht!
(Ich war 15 Jahre Lehrerin, danach 3 Kinder, daheim)
Gerdi Spengler
Eriskirch
Mitglied im ödp-Kreisvorstand