+++ Pressebericht vom 3. November 2003 +++
ödp fordert Änderungen im Marken- und Patentrecht
Aktuelle Abmahnwelle im Internet beweist: momentane Rechtslage bietet viele Missbrauchsmöglichkeiten
Angesichts der aktuellen
Abmahnwelle im Internet bzgl KFZ-Kürzel im Domainnamen, die auch
viele Friedrichshafener Bürger und Firmen getroffen hat, hat sich
der Kreisverband der Ökologisch-Demokratischen Partei (ödp)
für eine schnelle und grundlegende Änderung des Marken- und
Patentrechts ausgesprochen. In einem Offenen Brief an die Bundestagsabgeordneten
des Wahlkreises Ravensburg-Bodensee fordert die ödp-Kreisvorsitzende
Sylvia Hiß diese auf, gemeinsam, über Parteigrenzen hinweg,
nach einem Weg zu suchen, "der dem berechtigten Schutz innovativer
Unternehmen für ihr geistiges Eigentum nachkommt, und gleichzeitig
die Erfolgsaussichten von Missbrauchsmöglichkeiten wie im vorliegenden
Falle radikal verringert und solche Versuche damit von Grund auf erheblich
einschränkt bzw unterbindet." "Wenn Gesetze und "gesunder
Menschenverstand" bzw allgemeines Rechtsempfinden der Bürger
unter Umständen diametral entgegenstehen," so die ödp weiter,
"besteht ein dringender Handlungsbedarf seitens des Gesetzgebers,
um die Gesetze dem Rechtsempfinden der Gesellschaft anzupassen".
Ein möglicher Ansatz dafür wäre in den Augen der ödp
eine allgemeine (also nicht allein auf Patent- und Markenrecht eingeschränkte)
Begrenzung eventueller Schadensersatzansprüche auf die Höhe
des vom Geschädigten nachzuweisenden Schadens. Ein mögliches
fehlerhaftes oder schuldhaftes Verhalten, wie beispielsweise eine Patentverletzung,
dürfe für sich allein - also ohne daraus resultierenden Schaden
- noch keine Ansprüche auf Schadensersatz ermöglichen! Das widerspricht
nach Auffassung der ödp fundamentalen Rechtsgrundsätzen! "Da
es im aktuellen Fall dem "Patentinhaber" wohl kaum möglich
wäre, vor Gericht nachzuweisen, dass ihm durch die Existenz einer
Domain wie beispielsweise vhs-fn.de oder maier-hh.de ein finanzieller
Schaden entstanden ist, hätte ein solches Gesetz diese Abmahnwelle
gar nicht entstehen lassen", ist Sylvia Hiß überzeugt.
Aber auch im Patentrecht selbst hält die ödp Änderungen
für dringend notwendig: Trivialpatente wie das von Herrn Hermann
sollten grundsätzlich nicht erteilt werden, ebenso Patente auf Geschäftsmodelle
oder auf Ideen bzw Produkte oder Verfahren, die schon seit Jahren vielfach
angewendet werden, auch ohne patentrechtlichen Schutz. "Es widerspricht
jeder Logik", so beendet die ödp ihren Brief, "wenn jemand
im Jahr 2003 ein Erfindung" macht und sich patentieren lässt, um
danach all jene, die diese Erfindung" schon seit Jahren nutzen, kostenpflichtig
wegen unerlaubter Patentnutzung abzumahnen."