+++ Pressebericht vom 2. September 2002 +++
ödp fordert Erziehungsgehalt
Familienpolitische Sprecherin zu Gast in Tettnang: heutiger Generationenvertrag benachteiligt Familien
"Umwelt, Natur, Familie - das sind Bereiche, die in der Vergangenheit
ohne Rücksicht auf Schaden von der Politik stark vernachlässigt
wurden." Mit diesen Worten eröffnete die familienpolitische Sprecherin
der Ökologisch-Demokratischen Partei (ödp), Gertrud Martin,
ihren Vortrag auf einer Informationsveranstaltung in Tettnang.
Die Folgen dieser verfehlten Politik: eine Verarmung der Familien, sowohl
in der eigentlichen Familienphase (jedes siebte Kind in Deutschland ist
Sozialhilfeempfänger), als auch im Alter. Eine Folge davon wiederum
ist ein fast schon dramatischer Geburtenrückgang, dessen langfristige
Auswirkungen auf unsere Gesellschaft sich viele heute noch gar nicht vorstellen
können.
Ursache dieser Entwicklung ist für Gertrud Martin neben dem Wertverlust,
den die Familie, und besonders die Familienarbeit, in unserer Gesellschaft
erfahren hat, hauptsächlich ein misslungener Generationenvertrag
aus dem Jahr 1957: Mit der Einführung unseres heutigen Rentensystems
wurde die Sorge für die Alten vergesellschaftet, das heißt
zu einer Aufgabe für alle, während die Lasten der Kindererziehung
weiterhin weitgehend bei den Eltern blieben. Dieses System sichert einerseits
Kinderlosen einen deutlich höheren Lebensstandard während ihrer
Erwerbszeit, da sie sich ja weder an den Kinderkosten beteiligen, noch
Geld für das Alter zurücklegen müssen - die von anderen
aufgezogenen Kinder werden ja einmal für sie sorgen. Es führt
aber auch zu einem spürbaren Wohlstandsgefälle im Alter, da
diejenigen, welche die späteren Rentenbeitragszahler großziehen,
in der Regel während der Erziehungsphase auf einen Teil ihres Einkommens
verzichten, und damit auch auf Rentenansprüche.
Dem setzt die ödp einen echten Generationenvertrag entgegen, der
die Erziehung der Kinder einschließt. Die für die Gesellschaft
unverzichtbare Familienarbeit muss als gleichwertig zur Erwerbsarbeit
anerkannt werden. Das geht nur über ein Erziehungsgehalt. Nur dann
haben Eltern eine echte Wahlfreiheit zwischen Erwerbs- und Familienarbeit
und bei der Entscheidung, ihre Kinder selbst zu erziehen oder nicht. Das
ödp-Konzept sieht vor, Eltern abhängig von Kinderzahl und -alter
ein steuer- und sozialversicherungspflichtiges Erziehungsgehalt auszuzahlen,
das sich am Durchschnittseinkommen in der Wirtschaft orientiert. Von diesem
Erziehungsgehalt müssen Eltern dann, wenn sie sich für die außerfamiliäre
Betreuung ihrer Kinder etwa in Kindertagesstätten entscheiden, die
dabei anfallenden Kosten selbst bezahlen. Die von der rot-grünen
Bundesregierung favorisierte einseitige Subventionierung der außerfamiliären
Erziehung durch einen massiven, mit erheblichen Steuermitteln finanzierten
Ausbau dieser Einrichtungen, lehnt die ödp aus Gründen der Gleichbehandlung
aller Familien ab. Sie sind nach Auffassung der ödp-Kreisvorsitzenden
und Bundestagskandidatin für den Wahlkreis Ravensburg-Bodensee, Sylvia
Hiß, ein massiver Eingriff in die Wahlfreiheit der Eltern und fördern
die Abwesenheit der Eltern von ihreren Kindern. Sie stehen damit, so Sylvia
Hiß weiter, in Widerspruch zu der am 20. November 1989 von der Generalversammlung
der Vereinten Nationen beschlossenen UN-Konvention über die Rechte
der Kinder, die in Artikel 17 ausdrücklich festlegt: "...ein
Kind hat soweit möglich dar Recht, seine Eltern zu kennen und von
ihnen betreut zu werden."
Mit der Umsetzung dieses Konzeptes würde die Schieflage des heutigen
Generationenvertrages gleich doppelt aufgehoben: Kinderlose beteiligten
sich in fairem Maße an der Kindererziehung, und Eltern erhielten
im Alter eine ihrer Erziehungsleistung angemessene Rente. Das Konzept
wäre, so Gertrud Martin, sogar billiger als ein flächendeckender
Aufbau öffentlicher Kinderbetreuungseinrichtungen. Das Volumen der
letzten großen Steuerreform 1999/2000 hätte ausgereicht, die
Kosten zu decken.